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Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung

Verminderte Einnahmen oder einfach nur die Steuererleichterungen für 2010 führen zu einer geringeren Einkommensteuer. Deshalb sollten die entsprechenden Vorauszahlungen möglichst rasch angepasst werden. Mehr als notwendig sollten Sie dem Finanzamt ja nicht bezahlen.

Jeder Steuerpflichtige hat für die Einkommensteuer entsprechende Vorauszahlungen zu leisten. Diese sind vierteljährlich jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Die Höhe der Vorauszahlungen wird vom Finanzamt mit Bescheid vorgeschrieben. Dieser ergeht üblicherweise gleichzeitig mit dem Steuerbescheid für ein abgelaufenes Jahr. Die Vorauszahlungen werden ausgehend von der festgesetzten Jahressteuer für das Folgejahr um 4% und für jedes weitere Jahr um je 5% pro Jahr erhöht. Der Fiskus geht insofern von stetig steigende Gewinnen aus.

Ersparnisse durch Steuerreform

Derartige Annahmen entsprechen in der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise angespannten Lage aber oftmals nicht der Realität. Überdies wurde im Bescheid, mit dem die Vorauszahlungen für 2010 festgesetzt wurden, die Steuerreform 2009 mit den neuen Einkommensteuertarifen noch nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus kann bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 erstmals der Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% in Anspruch genommen werden. Er begünstigt vor allem Unternehmer mit geringen Einkommen, da für Gewinne bis € 30.000 die Verpflichtung entfällt, in Höhe des Freibetrages in Anlagegüter bzw. Wertpapiere investieren zu müssen. Das bedeutet für diese Unternehmer eine Steuerersparnis von bis zu € 1.950 die bei der Vorschreibung der Einkommensteuer 2010 noch nicht einkalkuliert wurde. Eine weitere Ersparnis kann sich durch den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ergeben, die zum Teil noch deutlich über den genannten Betrag hinausgehen kann. Schon aus diesen Gründen zahlen Sie unter Umständen zuviel ans Finanzamt voraus.

Tipp:
Über Antrag besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen herabsetzen zu lassen. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, in welcher die verminderte Gewinnerwartung aufgrund der wirtschaftlichen Lage dargelegt wird. Diese Zahlen sind dem Finanzamt möglichst durch Nachweise darzulegen. Etwa durch eine Aufstellung über die Umsatzentwicklung oder die Vorlage einer Zwischenbilanz. Da für das Wirtschaftsjahr 2010 – sofern es dem Kalenderjahr entspricht – diese Zahlen noch nicht vorliegen können, sollten Sie als Grundlage für die verminderte Gewinnerwartung zumindest eine vereinfachte Planungsrechnung erstellen.

Rechtzeitig beantragen

Damit die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung beim Finanzamt bereits für die nächste Vorauszahlung berücksichtigt werden kann, muss der Antrag auf Herabsetzung rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Finanzamt einlangen. Bei nicht rechtzeitiger Antragstellung wirkt die Herabsetzung dann jedenfalls bei der nächsten Vorschreibung, bei der es unter Umständen zu einer entsprechenden Gutschrift kommen kann. Wenn wir Ihren Herabsetzungsantrag elektronischer übermitteln, kann ein Herabsetzungsantrag auch noch kurzfristig gestellt werden. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung und der Nachweisführung gerne behilflich!

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