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Aktuelles

Steueränderungen 2010 für Klein- und Mittelbetriebe

2010 sind mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Gerade für den Bereich der Klein- und Mittelbetriebe gibt es einiges zu beachten.

Gewinnfreibetrag ab 1.1.2010 erhöht und erweitert

Ab dem Kalenderjahr 2010 erfolgt eine Anhebung des Gewinnfreibetrages von 10 % auf 13 %, eine Ausweitung des begünstigten Unternehmerkreises auf alle Einzelunternehmer und Mitunternehmerschaften (nur betrieblich tätige natürliche Personen) und ein Entfall des Investitionserfordernisses für Gewinne bis € 30.000 (= Gewinngrenze für den Grundfreibetrag). Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt unverändert € 100.000 pro Jahr. Pauschalierer können nur den Grundfreibetrag geltend machen.

Kilometergeld und Pendlerpauschale

Kilometergeld und Pendlerpauschale waren wegen der steigenden Treibstoffpreise ursprünglich bis zum 31.12.2009 befristet erhöht worden, dies wird nunmehr bis zum 31.12.2010 verlängert. Das amtliche Kilometergeld beträgt daher weiterhin für PKW € 0,42 pro km. Das kleine Pendlerpauschale beträgt ab einer Entfernung von 60 km € 154,75 pro Monat, das große Pendlerpauschale € 281 pro Monat.

Buchführungs- und Bilanzierungsgrenzen erhöht

Mit Jahreswechsel wurden die unternehmensrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsgrenzen von bisher € 400.000 auf € 700.000 Jahresumsatz angehoben. Der Schwellenwert, bei dessen einmaliger Überschreitung bereits im Folgejahr Rechnungslegungspflicht eintritt, wurde von € 600.000 auf € 1 Mio. angehoben. Die geänderten Umsatzgrenzen gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen.

Neue Mehrwertsteuer-Regeln ab 1.1.2010

Sonstige Leistungen an Unternehmer werden nun grundsätzlich am Empfängerort bewirkt und unterliegen dort der Umsatzsteuer. Eine Verlagerung des Leistungsortes durch UID ist daher nicht mehr vorgesehen. Sonstige Leistungen an Nichtunternehmer werden weiterhin am Unternehmerort bewirkt.
Übrigens: Faxrechnungen können bis zum Ende des Jahres 2010 weiterhin mittels Telefax übermittelt werden.

Neue Regeln für freie Dienstnehmer

Die Besteuerung von freien Dienstnehmern wird ab 1.1.2010 im wesentlichen an "echte" Dienstnehmer herangeführt. Das bedeutet aus Arbeitgebersicht, dass künftig auch für freie Dienstnehmer die Kommunalsteuer (3 %), der Dienstgeberbeitrag (4,5 %) und der jeweilige bundeslandspezifisch festgelegte Dienstgeberzuschlag anfällt.

Vorzeitige Abschreibung noch bis 31.12.2010 möglich

Für die Anschaffung/Herstellung begünstigter körperlicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2010 kann eine 30 %-ige vorzeitige Abschreibung für Abnutzung (inklusive der „Normalabschreibung“) geltend gemacht werden. Insbesondere für PKWs/Kombis, Gebäude/Mieterinvestitionen und gebrauchte Wirtschaftsgüter steht eine vorzeitige Abschreibung aber nicht zu. Vorzeitige Abschreibung und Normalabschreibung zusammen können niemals mehr als 100 % betragen. Es kommt daher im Ergebnis zu einem zeitlichen Vorziehen der Normalabschreibung.

Weitere Artikel aus Ausgabe 03/2010

Grunderwerbsteuer bei Gebäuden auf fremdem Boden

Gebäude oder sonstige Bauwerke auf fremdem Boden - so genannte "Superädifikate" - werden steuerlich wie Grundstücke behandelt. Einkommen- und Umsatzsteuerrecht definieren diesen Begriff aber anders als das Grunderwerbsteuergesetz.

Weiterführung des freiberuflichen Betriebs durch die Familie im Erbfall

Kommt es innerhalb einer Familie zu einem Todesfall, so ist das für alle Beteiligten eine schwierige Situation. Hat der Verstorbene eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt, erlauben es einige Berufsrechte den Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen, den Betrieb des Verstorbenen weiterzuführen. Neben den damit einhergehenden erbrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben sind dann auch steuerliche zu lösen.

Umsatzsteuer: Abgrenzung zwischen ärztlicher Tätigkeit und Krankenanstalt

Ärzte sind im Regelfall unecht von der Umsatzsteuer befreit. Sie müssen zwar keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, ihnen steht aber im Gegenzug auch kein Vorsteuerabzug zu. Demgegenüber unterliegen Privatkrankenanstalten dem begünstigen Umsatzsteuersatz. Für ihre Leistungen wird 10% Umsatzsteuer verrechnet, der Vorsteuerabzug steht in voller Höhe zu.

Betriebseinstellung: Hauptwohnsitzbefreiung erstreckt sich auch auf Grund und Boden!

Stellt der Unternehmer seinen Betrieb ein, wird von der Finanz für alle im Unternehmen vorhandenen Vermögenswerte ein "fiktiver Verkauf" unterstellt. Um dabei Härtefällen zu begegnen, sieht das Gesetz eine "Hauptwohnsitzbefreiung" vor.

Neue Rückzahlungssperre: Muss Finanzamt zu Unrecht einbehaltene Steuer zurückzahlen?

Haben Sie sich bei einer Steuer zu Gunsten des Finanzamtes geirrt oder erweist sich die Entrichtung einer Steuer als unrichtig, so kann dies zum Problem werden. Wurde nämlich zu viel an Steuer abgeführt, so werden Sie diese nicht mehr in jedem Fall vom Finanzamt zurück bekommen.

Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung

Verminderte Einnahmen oder einfach nur die Steuererleichterungen für 2010 führen zu einer geringeren Einkommensteuer. Deshalb sollten die entsprechenden Vorauszahlungen möglichst rasch angepasst werden. Mehr als notwendig sollten Sie dem Finanzamt ja nicht bezahlen.

Sozialversicherung: Herabsetzung der Beiträge zur SVA

Die vorläufige Beitragsgrundlage nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz wird aufgrund jener Einkünfte gebildet, die im drittvorangegangenen Kalenderjahr erzielt wurden. Deshalb kann die Beitragsbelastung beträchtlich höher sein als dies aufgrund der im laufenden Kalenderjahr zu erwartenden Einkünfte gerechtfertigt wäre.

Neuregelung beim Kinderbetreuungsgeld

Neben Neuerungen zu den bereits bisher bestehenden Varianten des Kinderbetreuungsgeldes kommen seit 1.1.2010 zwei weitere Modelle hinzu. Insgesamt stehen somit fünf verschiedene Varianten zur Auswahl, die in Pauschal- und einkommensabhängige Varianten unterschieden werden.

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