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Bilanzierung von Grund und Boden

Bei der Bilanzierung von Grund und Boden für 2009 und 2010 gilt es einiges zu beachten. Unter anderem kann eine Bewertung des Grund und Bodens im Rahmen der Bilanzerstellung notwendig werden.

Die Bewertung des Grund und Bodens im Rahmen der Bilanzerstellung für die Jahre 2009 und 2010 kann aus zweierlei Hinsicht notwendig werden:

  1. Auslaufen der Aufschuboption: Mit Inkrafttreten des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zum 1.1.2007 fielen zahlreiche Gewerbetreibenden unter die UGB-Rechnungslegungspflicht und waren damit zum Wechsel der Gewinnermittlungsart verpflichtet. Eine entsprechende Aufschuboption bis 31.12.2009 ist mittlerweile ausgelaufen. Ab 2010 müssen somit alle UGB-rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden von ihrer bisherigen Gewinnermittlungsart zur Gewinnermittlung nach den handelsrechtlichen Normen unter Rücksichtnahme auf die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften wechseln.

  2. Anhebung der Umsatzgrenzen, die zur UGB-Rechnungslegungspflicht führen: Ab 2010 fallen zahlreiche Gewerbetreibenden wieder aus der UGB-Rechnungslegungspflicht heraus, wodurch sich ein Wechsel in der Gewinnermittlungsart ergeben kann.

TIPP: Kontaktieren Sie uns bereits jetzt, um die notwendigen Weichen zu stellen und gegebenenfalls einen Immobiliensachverständigen zu beauftragen. Ferner sollte im Jahr des Wechsels der Gewinnermittlungsart beim Finanzamt ein Feststellungsbescheid beantragt werden. Dadurch beugen Sie Diskussionen hinsichtlich der Bewertung im Zuge späterer Betriebsprüfungen vor.

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