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Vorsteuererstattung Neu in der EU

Das neue Vorsteuererstattungsverfahren gilt nur für EU-Länder. Für die Vorsteuer-Rückerstattung in anderen Ländern bleiben die bisherigen Bestimmungen unverändert

Beispiel
Ein Unternehmer nimmt an einer Fachmesse in Deutschland teil. In diesem Zusammenhang entstehen ihm Kosten für Beförderung, Übernachtung, Messestand und Verpflegung. Am Ende des Jahres möchte er sich die dabei verrechnete Vorsteuer vom deutschen Finanzamt zurückholen. Ab 1.1.2010 wird dies für ihn um einiges einfacher.

Anträge elektronisch über Finanz-Online

Anstatt den Antrag an das zuständige Finanzamt im Ausland zu schicken und dann oft jahrelang auf die Erledigung zu warten, sind nun sämtliche Anträge, die EU-Länder betreffen, ausschließlich in Österreich elektronisch über das bereits bestehende Finanz-Online-Konto einzureichen. Nach Prüfung durch die österreichische Finanz auf Vorliegen der grundsätzlichen Vorsteuerabzugsberechtigung und auf Vollständigkeit des Antrages, wird dieser an die Finanzbehörde des jeweiligen EU-Mitgliedslandes zur Bearbeitung weitergeleitet.

Auszahlung 10 Tage nach Stattgabe

Die ausländische Steuerbehörde muss dabei den Antrag innerhalb von vier Monaten erledigen. Die Frist kann maximal acht Monate betragen, wenn noch zusätzliche Informationen benötigt werden. Die Auszahlung des zu erstattenden Betrages hat dann innerhalb von 10 Tagen nach Stattgabe zu erfolgen. Benötigen die Finanzbehörden für die Erledigung zu lange, so stehen dem Antragsteller Zinsen zu.

Achtung: Das neue Verfahren gilt nur für EU-Länder, hier aber bereits für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2009. Die Anträge sind bis spätestens 30. September des Folgejahres einzureichen. Für die Vorsteuer-Rückerstattung in anderen Ländern bleiben die bisherigen Bestimmungen unverändert bestehen.

Weitere Artikel aus Ausgabe 05/2010

Verkauf von Waren an ausländische Touristen

Bei Warenverkäufen an Privatpersonen aus dem Drittlandsgebiet (Touristenexport) müssen einige Voraussetzungen vorliegen, damit der Verkauf umsatzsteuerfrei erfolgen kann:

Totalsanierung einer Wohnung

Wird eine Eigentumswohnung total saniert fordert die Finanz jedenfalls die Verteilung des Instandsetzungsaufwandes. Ansonsten sind die Regelungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Reparaturaufwendungen ziemlich komplex.

Aufstocken des GmbH-Eigenkapitals durch stille Gesellschafter

Anstelle einer Kapitalerhöhung oder eines Zuschusses kann zusätzliches Eigenkapital auch in Form einer stillen Beteiligung aufgebracht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die GmbH die Einlage des stillen Gesellschafters als Eigenkapital ausweisen.

Bilanzierung von Grund und Boden

Bei der Bilanzierung von Grund und Boden für 2009 und 2010 gilt es einiges zu beachten. Unter anderem kann eine Bewertung des Grund und Bodens im Rahmen der Bilanzerstellung notwendig werden.

Vorsicht bei Arbeitszeitaufzeichnungen

Nach dem Arbeitszeitgesetz hat ein Arbeitgeber Aufzeichnungen zur Überwachung und Einhaltung der geleisteten Arbeitsstunden jedes einzelnen Dienstnehmers zu führen. Widrigenfalls droht der Gesetzgeber mit Strafen.

Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH

Der Geschäftsführer kann für offene Steuerschulden der GmbH herangezogen werden. Auch ehemalige Geschäftsführer sind hiervon nicht ausgenommen.

Verschärft Finanz Prüfung beim Firmenauto?

Das Steuerrecht kennt kaum ein umstritteneres Thema als das des Firmenautos. In einem Erkenntnis entschied der Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zudem, dass künftig alle Kosten auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu kürzen sind.

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