Seitenbereiche
Aktuelles

Steuerabkommen Österreich Liechtenstein

Österreich und das Liechtenstein haben am 29. Jänner 2013 ein Steuerabkommen unterzeichnet um hinterzogene Vermögenswerte in Liechtenstein nachzuversteuern. Steuerpflichtigen können damit ihre Vermögenswerte in Liechtenstein straffrei legalisieren.

Betroffene Personen können, wie auch beim Steuerabkommen Österreich-Schweiz, die Nachversteuerung entweder durch Leistung einer pauschalen Einmalzahlung oder im Rahmen einer freiwilligen Offenlegung gegenüber der österreichischen Finanzverwaltung, aufgrund derer ein Steuerbetrag basierend auf den tatsächlichen Vermögenswerten berechnet wird, herbeiführen. Die Wahl der Methode muss bis spätestens 31. Mai 2014 der liechtensteinischen Zahlstelle mitgeteilt werden.
Das Abkommen regelt auch, wie laufende Erträge, Zuwendungen an sowie Zuwendungen von intransparenten liechtensteinischen Stiftungen zukünftig besteuert werden.

Vermögen in liechtensteinischen Stiftungen und Trusts

Betroffen vom Abkommen sind zum einen alle natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2011 in Österreich einen Wohnsitz hatten und sowohl am 31. 12. 2011 als auch am 1.1.2014 über ein Konto oder Depot bei einer liechtensteinischen Bank mit entsprechenden Vermögenswerten verfügt haben und verfügen. Zum anderen umfasst das Abkommen aber auch Vermögen, die von Treuhändern für Österreicher in liechtensteinischen Stiftungen und Trusts weltweit verwaltet werden. Ausgenommen sind in diesem Zusammenhang lediglich Vermögenswerte auf österreichischen Konten, die in Österreich besteuert wurden und schweizerischen Konten, sofern das Steuerabkommen Ö-CH darauf angewendet wurde.

Weitere Artikel aus Ausgabe 05/2013

Verschärfung im Finanzstrafrecht

Die Finanzpolizei sorgt seit ihrer Einführung immer wieder für Aufsehen. Der Vorwurf, es werde „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, ist nicht ganz unberechtigt.

Steuerliche Konsequenzen eines Kfz-Unfalls

Erleidet der Unternehmer mit seinem zum Betriebsvermögen gehörigen Fahrzeug oder mit seinem Privat-Pkw auf einer beruflich veranlassten Fahrt einen Unfallschaden, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der mit dem Unfall verbundenen Kosten.

Vereinfachte Gebührenentrichtung für Vermieter und Verpächter

Vermieter und Verpächter können seit 1.1. 2013 für innerhalb eines Monats abgeschlossene Verträge eine Sammelmeldung vornehmen. Eine Gebührenanzeige kann unterbleiben, wenn die Gebührenschuld bis zum Fälligkeitstag mit Verrechnungsweisung über FinanzOnline entrichtet wird.

Künstler: Erleichterungen beim Zuschuss zur Sozialversicherung

Der maximale Beitragszuschuss von Künstlern zur Sozialversicherung wurde ab 1. Jänner 2013 um rund 10,39% erhöht, sodass dieser ab dem Kalenderjahr 2013 um € 162 auf € 1.722 pro Jahr steigt.

Anwendung der neuen Gastgewerbepauschalierung bereits im Gründungsjahr

Bei einer Betriebseröffnung ist nicht der Umsatz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres für die Pauschalierung ausschlaggebend, sondern der Umsatz des Jahres der Betriebseröffnung. Wurde das Gasthaus erst während des Jahres eröffnet, müssen die Umsätze auf einen Jahresumsatz hochgerechnet werden.

Neue Aufzeichnungspflichten bei langfristiger Vermietung von Fahrzeugen

Bedingt durch die seit 1.1.2013 geltende Verlagerung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer (etwa Privatpersonen) an den Wohnsitz des Mieters sind vom vermietenden Unternehmer neue Aufzeichnungspflichten zu beachten.

Vereinsfeste: Versicherungspflicht für freiwillige Helfer?

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Vereine bei der Veranstaltung von Vereinsfesten für den Bereich der Sozialversicherung einige Richtlinien beachten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Stellenausschreibung

OK