Seitenbereiche
Aktuelles

Neue Regelbedarfsätze 2014 bei Unterhaltsleistungen

Wohnen die Eltern eines Kindes nicht gemeinsam in einem Haushalt, so leistet jener Elternteil, der den Haushalt führt und das Kind betreut, dadurch seinen Beitrag zum Unterhalt des Kindes. Der andere Elternteil ist zur Leistung von Geldunterhalt, den Alimenten, verpflichtet.

Die Höhe des Geldunterhalts wird üblicherweise vom zuständigen Gericht im Zuge eines Unterhaltsverfahrens oder eines Scheidungsverfahrens durch eine Einzelfallentscheidung festgesetzt. Bei wesentlichen Änderungen der Umstände kann die Unterhaltshöhe neu bemessen werden. In Fällen, in denen eine gerichtliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, können die so genannten Regelbedarfsätze als Orientierung bei der Vereinbarung der Höhe des Unterhalts dienen.

Durchschnittlichen Grundbedürfnisse repräsentiert

Die Regelbedarfsätze sind abstrakte, nicht an die konkrete Einkommenssituation der Eltern angelehnte Werte und sollen die durchschnittlichen Grundbedürfnisse (wie z. B. Wohnung, Nahrung, Kleidung, etc.) eines Kindes in Österreich, gestaffelt nach dem Alter des Kindes, repräsentieren. Auch aus steuerlicher Sicht sind die Regelbedarfsätze beachtlich. Einem Steuerpflichtigen steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von € 29,20 monatlich zu, wenn er für ein Kind, mit dem er nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, Unterhalt leistet. Für das zweite Kind beträgt der Unterhaltsabsetzbetrag € 43,80 monatlich, für jedes weitere Kind € 58,40.
Der Unterhaltsabsetzbetrag steht jedoch nur dann für jeden Kalendermonat zu, wenn

  • der vereinbarten oder gerichtlich festgesetzten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • im Falle von vereinbarten Unterhaltsverpflichtungen die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich angepasst. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Regelbedarfssätze für 2014 und 2013:

Alter des Kindes Monatlicher Regelbedarf 2014 Monatlicher Regelbedarf 2013
0-3 Jahre € 194 € 190
3-6 Jahre € 249 € 243
6-10 Jahre € 320 € 313
10-15 Jahre € 366 € 358
15-19 Jahre € 431 € 421
19-28 Jahre € 540 € 528

Weitere Artikel aus Ausgabe 11/2013

Aufbewahrungspflicht von Belegen für Grundstücke

Die Reduzierung von Lagerkosten ist in der modernen Betriebswirtschaft ein zentrales Thema. Dies betrifft auch die immer größer werdende Flut an aufzubewahrenden Geschäftsunterlagen.

Steuerabkommen Österreich - Liechtenstein

Am 6. September 2013 hat der Liechtensteiner Landtag dem Steuerabkommen mit Österreich zugestimmt. Neben der zukünftigen Besteuerung von liechtensteinischem Kapitalvermögen regelt das Steuerabkommen auch, inwiefern eine Nachversteuerung und Legalisierung von bisher in Österreich unversteuert gebliebenem Kapitalvermögen erfolgen kann.

Sozialversicherung: Verbesserungen für Unternehmer

Im Jahr 2013 wurden zwei Sozialversicherungs-Änderungsgesetze beschlossen, die einige Verbesserungen für Unternehmer unter anderem im sozialen Bereich vorsehen.

Künstler: Arbeitsmaterial auch weiterhin sofort abzugsfähig

In diversen Medien wurde bereits diskutiert, ob eine für Einnahmen-Ausgaben-Rechner seit 1.4.2012 geltende Einschränkung der sofortigen Absetzbarkeit von Umlaufvermögen auch für Künstler gilt. Das Finanzministerium gab nun Entwarnung.

Pendlerverordnung: Finanzministerium konkretisiert

Arbeitnehmer haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag das "kleine" oder "große" Pendlerpauschale steuerlich geltend zu machen. Welches dem Arbeitnehmer zusteht ist davon abhängig, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist oder nicht. Mit der im September veröffentlichten Pendlerverordnung sollen schwer zu interpretierende Begriffe näher definiert werden.

Neue Selbständige: GSVG-Pflicht überprüfen

Der Verwaltungsgerichtshof verlangt von Neuen Selbständigen, dass deren betriebliche Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird, um eine Pflichtversicherung zu begründen.

Aus Werkvertrag wird Dienstvertrag: Unternehmer zahlt!

Bei Prüfungen durch Finanz und Sozialversicherung werden vermehrt Werkverträge und freie Dienstverhältnisse in echte Dienstverhältnisse umgewandelt. Das kann hohe Nachzahlungen des Arbeitgebers nach sich ziehen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Stellenausschreibung

OK