Seitenbereiche
Aktuelles

Neu ab 1.1.2014: Das Bundesfinanzgericht

Mit 1.1.2014 tritt an die Stelle des Unabhängigen Finanzsenats ein neu geschaffenes Verwaltungsgericht des Bundes, das Bundesfinanzgericht. Damit wird das Abgabeverfahren wesentlich geändert.

Der Unabhängigen Finanzsenat (UFS), der bisher als Abgabenbehörde zweiter Instanz über eine Berufung gegen erstinstanzliche Bescheide zu entscheiden hatte, wird vom Bundesfinanzgericht (BFG) abgelöst. Künftig kann daher gegen Bescheide der Finanzbehörden binnen eines Monats ab Zustellung unmittelbar an das Bundesfinanzgericht Beschwerde (bisher Berufung) erhoben werden.

Kontrolle durch den VwGH

Da es sich dabei um ein, im verfassungsrechtlichen Sinne vollwertiges, Verwaltungsgericht handelt, werden die vom BFG ergehenden Entscheidungen nicht mehr in Form von Bescheiden sondern durch Erkenntnis (bei Entscheidungen in der Sache) oder Beschluss (bei Formalentscheidungen wie etwa der Zurückweisung einer Beschwerde) erlassen, welche wiederum der Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) unterliegen. Neu ist auch, dass das BFG in Zukunft in seinem Erkenntnis auszusprechen hat, ob die ordentliche Revision an den VwGH zulässig ist. Der Zugang zum VwGH wird in Zukunft somit eingeschränkt.

Steuern und Beihilfen, Finanzstrafrecht und Zollrecht

Die Aufgaben des neuen BFG entsprechen weitgehend jenen des UFS und umfassen Entscheidungen über Beschwerden aus den Bereichen Steuern und Beihilfen, Finanzstrafrecht und Zollrecht sowie über Säumnisbeschwerden, die bei Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Abgabenbehörde erster Instanz beim BFG eingebracht werden können und den bisherigen Antrag auf Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Behörde (Devolutionsantrag) an den UFS ablösen.

Die am 31.12.2013 beim UFS noch anhängigen Entscheidungen sind vom BFG als Beschwerden im Rahmen der neuen Rechtslage zu erledigen.

Weitere Artikel aus Ausgabe 09/2013

Wann muss Stiftungsurkunde dem Finanzamt offengelegt werden?

In einem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Vorlage der Stiftungsurkunden bis zur Rechtskraft des Körperschaftsteuerbescheides des jeweiligen Jahres erfolgen muss. Dann können die begünstigenden Regelungen für die Besteuerung von Privatstiftungen zur Anwendung kommen.

Hohe Strafen bei nicht ordnungsgemäßer Entlohnung von Dienstnehmern

Werden Mitarbeiter unter dem kollektivvertraglichen Mindestlohn entlohnt, droht dem Dienstgeber nicht nur ein kostenintensives Verfahren vor dem Arbeitsgericht, sondern auch eine hohe Verwaltungsstrafe.

Steuervorteile beim Anteilskauf lukrieren

Der Kauf von Gesellschaftsanteilen an einer Kapitalgesellschaft hat den Nachteil, dass die Anschaffungskosten nicht im Rahmen einer Abschreibung gewinnmindernd geltend gemacht werden können. Die Gruppenbesteuerung kann aber helfend einsetzen.

EuGH entscheidet über Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen

Errichter von Photovoltaikanlagen können ab nun die Vorsteuer für die Errichtung der Photovoltaikanlage abziehen und müssen auf ihren Stromrechnungen 20% Umsatzsteuer ausweisen. Das folgt aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Neuerungen bei der Pauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft ab 1.1.2014

Die steuerliche Gewinnermittlung der Land- und Forstwirtschaft wird durch die Neuerungen der Pauschalierungsverordnung ab 1.1.2014 viele Änderungen mit sich bringen. Mit Stichtag 1.1.2014 werden die Einheitswerte neu festgestellt, wodurch die neue Pauschalierungsverordnung ab dem Jahr 2015 erstmals zur Anwendung kommt.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Stellenausschreibung

OK