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Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht: Schonfrist bis 30.6.2016

Mit 1.1.2016 tritt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht in Kraft. Das Finanzstrafgesetz sieht bei einem Verstoß dagegen empfindliche Strafen vor. Hinsichtlich der Strafbestimmungen wurde jedoch eine Übergangsphase bis 30.6.2016 beschlossen.

Die Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht ist als Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis € 5.000 strafbar Die Nichtbeachtung der Regelungen führt außerdem zum Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen und hat somit eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörde zur Folge.
Auch eine Verletzung der Belegausstellungspflicht ist mit einer Geldstrafe bis zu € 5.000 zu ahnden. Für den Belegempfänger, meist den Kunden, hat ein Verstoß gegen die Belegentgegen- und Belegmitnahmepflicht keine (finanz-)strafrechtlichen Konsequenzen.

Übergangsphase bis 30.6.2016

1. Quartal 2016: In der Übergangsphase (Zeitraum 1.1.2016 bis 31.3.2016) werden von den Abgabenbehörden keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen bei bloßer Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gesetzt.

2. Quartal 2016:
Bis zum 30.6.2016 werden von den Abgabenbehörden bei bloßer Nichterfüllung der Registrierkassenpflicht keine finanzstrafrechtlichen Verfolgungen und Bestrafungen gesetzt, wenn die Betroffenen besondere Gründe für die Nichterfüllung der Pflicht glaubhaft machen können. Solche Gründe sind etwa:

  • Die Anschaffung einer Registrierkasse war aufgrund von Nichteinhaltung der Lieferfristen durch die Kassenhersteller nicht möglich
  • Die Installation der notwendigen Software für die elektronische Festhaltung der Umsätze war mangels notwendiger fachlicher Beratung durch den IT-Servicefachmann nicht rechtzeitig möglich
  • Die erforderliche Einschulung des Unternehmers und seiner Erfüllungsgehilfen war nicht zeitgerecht durchführbar

Die Straffreiheit gilt aber nur dann, wenn es zu keiner Abgabenverkürzung oder -hinterziehung gekommen ist.

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