Risikomanagement bei neuen Lieferanten und Subunternehmern
2016 wird Firmen, die Sozialbetrug begehen, der Kampf angesagt. Damit Unternehmern dadurch keine Haftungen entstehen, sollte bei neuen Geschäftskontakten mit Lieferanten und Subunternehmern die Liste der Scheinunternehmen abgefragt und weitere Kontroll- und Abfragepflichten beachtet werden.
Zukünftig ist eine bescheidmäßige Feststellung, ob etwa eine Scheinfirma vorliegt, vorgesehen. Das Finanzministerium hat diesbezüglich eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Weiters ist ein entsprechender Vermerk im Firmenbuch einzutragen.
Ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens haftet der auftraggebende Unternehmer zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürge und Zahler für Entgeltsansprüche der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen handelt. Die Internet-Liste und das Firmenbuch sollten daher vor Auftragsvergabe geprüft werden, um nachzuweisen, dass man keine Kenntnis vom Status eines Scheinunternehmens hatte.
UID-Abfrage
Im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen und mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist es unablässig, die UID-Nummer des Geschäftspartners zu überprüfen. Dies sollte jedenfalls in Form der sogenannten „Stufe-2-Abfrage“ über FinanzOnline erfolgen. Bei einer solchen Abfrage werden neben der generellen Gültigkeit der UID-Nummer auch noch der Name und die Anschrift des Geschäftspartners angezeigt. Verfügt der Geschäftspartner nämlich über keine gültige UID-Nummer, so wird die innergemeinschaftliche Lieferung an diesen Geschäftspartner nicht als steuerfrei anerkannt bzw. sind Vorsteuern, die von diesem Geschäftspartner in Rechnung gestellt werden, nicht abzugsfähig.
Abfrage aus der HFU-Liste
Auftraggeber aus der Baubranche sollten hinsichtlich ihrer Subunternehmer eine Abfrage aus der sogenannten HFU-Liste durchführen, um eine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben des Subunternehmers zu verhindern.
Wichtig: Alle Abfragen müssen nachvollziehbar und dokumentiert erfolgen. Die entsprechenden Ergebnisse der Abfragen sind zu Nachweiszwecken auszudrucken und entsprechend aufzubewahren!
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