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Aktuelles

Neuerungen im Sozialversicherungs-Bereich

Insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen kommen im Sozialversicherungsbereich höhere Belastungen zu. Zunächst wird ab 1.1.2013 für alle Sozialversicherungen die monatliche Höchstbeitragsgrundlage um € 90 erhöht.

Neben der Erhöhung der monatliche Höchstbeitragsgrundlage um € 90 (zusätzlich zur jährlichen Aufwertung) ändern wird mit Jänner 2013 der Pensionsbeitragssatz von derzeit 17,5% auf 18,5% angehoben. Die Pensions-Mindestbeitragsgrundlage wird bis zum Jahr 2017 auf € 654,83 eingefroren und danach bis zum Jahr 2022 auf die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze abgesenkt.

In der Bauernsozialversicherung werden die Pflichtbeiträge zur Pensionsversicherung von derzeit 15,5% auf zunächst 16% (ab 1.7.2012), dann auf 16,5% (ab 1.7.2013) und schlussendlich auf 17% (ab 1.1.2015) angehoben. Außerdem ist die Erhöhung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung im Fall der Beitragsgrundlagen-Option auf € 694,33 per 2013 vorgesehen.

Weitere Artikel aus Ausgabe 05/2012

Mineralölsteuer: Rückerstattung gestrichen

Möglichkeiten, die Mineralölsteuer ganz oder teilweise rückerstattet zu erhalten, wurden mit dem Sparpaket gestrichen.

Auftragsforschung: Bemessungsgrundlage erhöht

Die mit Wirkung ab der Veranlagungsperiode 2011 erfolgte Erhöhung der Forschungsprämie auf 10 % bleibt unangetastet. Ab der Veranlagung 2012 wird aber die maximale Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung auf € 1 Mio. (bisher: € 100.000) erhöht.

Auslandsverluste

Sowohl steuerliche Unternehmensgruppen als auch Betreiber ausländischer Betriebsstätten können unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland erlittene Verluste von den inländischen positiven Einkünften abziehen. Dieser ausländische Verlustabzug muss in späteren Jahren jedoch nachversteuert werden, wenn die im Ausland bestehenden Verlustvorträge im Ausland durch dort erzielte Gewinne verbraucht werden.

Halbierung der Bausparprämie

Ab dem Jahr 2013 wird die Bausparprämie halbiert.

e-Rechnung im Geschäftsverkehr mit dem Bund

Die Bundesverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten, interne Prozesse sowie die Schnittstelle zur Wirtschaft effizient, sparsam und nachhaltig zu gestalten.

Solidarabgabe von Besserverdienern

Eine Solidarabgabe werden künftig rund 20.000 Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, leisten müssen. Aber auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die zu nicht mehr als 25% an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind, werden zur Kasse gebeten. Die Neuregelung gilt ab Jänner 2013 bis Ende 2016.

Einschränkung des Gewinnfreibetrags für Unternehmer

Ähnlich der Solidarabgabe bei Angestellten wird auch der Gewinnfreibetrag künftig gestaffelt. Die Staffelung ist von der Höhe des Gewinns abhängig und auf die Jahre 2013 bis 2016 befristet.

Auflösungsabgabe ab 1.1.2013

Mit dem Sparpaket 2012 wurde eine Auflösungsabgabe in Höhe von € 110 bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eingeführt.

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