Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 2013 erhöht
Die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben dient der Finanzierung der Pensionen von Land- und Forstwirten. Gegenstand der Abgabe sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Grundstücke des Grundvermögens (z.B. Baugrundstücke) soweit diese nachhaltig land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Die Höhe der Abgabe wird vom Grundsteuermessbetrag hergeleitet, der vom Einheitswert abgeleitet wird.
Derzeit beträgt die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 400% des Grundsteuermessbetrages. Angesichts des jährlich steigenden Zuschussbedarfes zur bäuerlichen Pensionsversicherung wird nun die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ab 1. Jänner 2013 auf 600% angehoben.
Beispiel
Der Forstbetrieb hat einen Einheitswert von € 100.000. Der Grundsteuermessbetrag beträgt € 198,54. Die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beträgt 2012 € 794. Im Jahr 2013 ist eine Erhöhung dieser Abgabe auf € 1.191 zu erwarten. Gemeinsam mit der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben wird der Unfallversicherungsbeitrag in Höhe von € 397, der Beitrag von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zum Familienlastenausgleichsfond in Höhe von € 248 und die Landwirtschaftskammerumlage – je nach Bundesland verschieden (beispielsweise in Vorarlberg in Höhe von € 1.390) - eingehoben.
Rückerstattung der Abgabe
Steuerschuldner ist derjenige, der auch Schuldner der Grundsteuer ist. Das ist in der Regel der Eigentümer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Für Grundbesitz, den der Steuerschuldner nicht selbst bewirtschaftet, kann der Steuerschuldner von demjenigen, der den Grundbesitz bewirtschaftet, die Rückerstattung der Abgabe verlangen.
Die Abgabe wird von den Lagefinanzämtern gemeinsam mit dem Unfallversicherungsbeitrag, dem Beitrag von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zum Familienlastenausgleichsfond und der Landwirtschaftskammerumlage erhoben und sodann auf die berechtigten Institutionen aufgeteilt.
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