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Fehler bei der Abschreibung? Jetzt Korrektur nachträglich möglich!

Seit 1.9.2011 kann auch aufgrund von Fehlern bei der Abschreibung innerhalb einer Verjährungsfrist von 10 Jahren eine Bescheidkorrektur beantragt werden.

Wenn Sie ein Wirtschaftsgut länger als ein Jahr verwenden, können Sie dessen Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mittels der „Abschreibung für Anlagen“ - kurz: AfA - steuerlich absetzen. Sie müssen zuvor schätzen, über welchen Zeitraum das Wirtschaftsgut in Ihrem Betrieb einsetzbar sein wird. Je kürzer die Nutzungsdauer, desto höher ist die AfA-bedingte Gewinnminderung. Fehlschätzungen führen aber nicht selten zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung.

Fehlerquellen bei der AfA

Bei der AfA können drei Fehler unterlaufen. Entweder die AfA wurde:

  1. schlicht weg nicht angesetzt ("vergessen"),
  2. zu hoch angesetzt (bzw. Nutzungsdauer zu kurz angenommen) oder
  3. zu niedrig angesetzt (bzw. Nutzungsdauer zu lange geschätzt).

Bilanzierer haben aufgrund dieser Fehler zwingend ihre Bilanzen bis zum Fehlerursprungsjahr ("bis an die Wurzel") zu berichtigen. Besonders bitter ist eine solche Berichtigung, wenn die zu berichtigenden Jahre bereits rechtskräftig veranlagt sind. Denn allein aufgrund der Fehler konnte bisher verfahrensrechtlich keine Bescheidkorrektur beantragt werden. Dies hatte zur Folge, dass zwar der Buchwert des Wirtschaftsgutes korrigiert werden musste, die zusätzliche oder geringere AfA jedoch steuerlich nicht mehr erfasst wurde.

Neuregelung mit 1.9.2011

Der Gesetzgeber hat nun eine Neuregelung beschlossen. Demzufolge kann seit 1.9.2011 auch aufgrund von AfA-Fehlern innerhalb der Verjährungsfrist von 10 Jahren eine Bescheidkorrektur beantragt oder auch amtswegig vorgenommen werden.

Weitere Artikel aus Ausgabe 10/2011

Steuerliche Änderungen 2011 und 2012

Am 1. August 2011 wurde das Abgabenänderungsesetz mit den steuerlichen Änderungen für 2011 und 2012 veröffentlicht.

Steuerliche Folgen einer Betriebsübernahme

Bei der entgeltlichen Übertragung eines Betriebes werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen gegen ein angemessenes Entgelt übertragen. Zur entgeltlichen Übertragung zählen Verkauf, Tausch, Versteigerung oder auch eine Enteignung.

Steueroptimaler Verkauf von Beteiligungen

Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 und des Abgabenänderungsgesetzes 2011 herrscht derzeit Verwirrung, zu welchem Zeitpunkt die Anteile steueroptimal verkauft werden können und mit welcher Besteuerung zu rechnen ist.

Rückumwandlung einer GmbH

Im Trubel des täglichen Entscheidungsdschungels wird oft nicht hinterfragt, ob die vor Jahren getroffene Wahl zur Gründung einer GmbH auch heute noch den Ansprüchen einer „optimalen Rechtsformwahl“ genügt.

Neue Begünstigung bei Spenden

Ab 2012 sind auch Spenden an Freiwillige Feuerwehren steuerbegünstigt. Bisher waren schon Spenden an Universitäten, Museen, Forschungseinrichtungen und humanitäre Organisationen, soweit diese in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen wurden, steuerlich abzugsfähig.

Mitarbeit der Familie im Hotelbetrieb

Die Mitarbeit von Familienmitgliedern im Hotelbetrieb ist für viele Hoteliers eine finanzielle Notwendigkeit. Die Finanzverwaltung ist jedoch oft der Ansicht, dass Familienmitglieder lediglich aus familiärer Solidarität und ohne rechtlicher Verpflichtung mithelfen. In diesem Fall können die an Familienmitglieder gezahlten Beträge nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden, müssen aber auch nicht vom jeweiligen Familienmitglied versteuert werden.

Anschaffung einer mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft

Das Wohnrecht ist ein unübertragbares Nutzungsrecht. Es erlaubt dem Wohnrechtsberechtigte, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Wurde das Wohnrecht im Grundbuch verbrieft, kann es gegen jedermann im Klagsweg durchgesetzt werden.

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