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Pendlerpauschale, Kilometergeld und Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel

Die Pendlerpauschalen werden um ca. 10% angehoben und ein steuerfreier Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel soll die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel fördern.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschalen werden um ca. 10% angehoben, um den steigenden Treibstoffpreisen im Hinblick auf die Erhöhung der Mineralölsteuersätze und den damit erhöhten Belastungen der Pendler entgegenzuwirken. Die erhöhten Werte sind erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2011 bzw. für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2010 enden.

Fahrtstrecke Kleines Pendlerpauschale
Benützung Massenbeförderungsmittel zumutbar
Großes Pendlerpauschale
Benützung Massenbeförderungsmittel für zumindest halbe Strecke nicht zumutbar
2 bis 20 km   € 372
20 km bis 40 km € 696 € 1.476
40 km bis 60 km € 1.356 € 2.568
über 60 km € 2.016 € 3.672


Steuerfreier Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel

Mit dieser Regelung soll die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gefördert werden. Der Arbeitgeber kann ab 2011 Arbeitnehmern für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour die Kosten für ein Massenbeförderungsmittel (öffentliches Verkehrsmittel) erstatten, ohne dass dieser Vorteil beim Arbeitnehmer zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. Diese Begünstigung gilt für jene Arbeitnehmer, die dem Grunde nach die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllen.
Zur Vermeidung von Missbrauch ist jedoch im Gesetz vorgesehen, dass eine "Gehaltsumwandlung" (d.h. anstatt dem bisherigen Gehalt wird ein Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel gezahlt) beim Dienstnehmer zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt.

Änderungen beim Kilometergeld

  • Ab 1.1.2011 beträgt das Kilometergeld für Motorräder einheitlich € 0,24 pro Kilometer – unabhängig vom Hubraum (zuvor € 0,14 bis 250 ccm, € 0,24 über 250 ccm Hubraum).
  • Für Fußwege sowie bei Fahrradbenützung ab einer Wegstrecke von 2 km steht ein einheitliches Kilometergeld von € 0,38 pro km anstatt der vorherigen Entfernungsstaffel zu.
  • Das bis 2010 nur befristet auf € 0,42 pro km angehobene Kilometergeld für PKW gilt ab 2011 nunmehr unbefristet in dieser Höhe.
  • Für mitbeförderte Personen gebührt ab 2011 der Zuschlag von € 0,05 pro km nur mehr für PKW; für Motorräder entfällt er.

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