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Budgetbegleitgesetz – sozialversicherungsrechtliche Änderungen

Neben den steuerlichen Änderungen sind auch im Bereich der Pensions- und Sozialversicherung wesentliche Verschärfungen durch das ab 1.1.2011 in Kraft tretende Budgetbegleitgesetz vorgesehen.

  • Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension: Der Zugang zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension wird durch die Rehabilitation reduziert werden. Die berufliche Rehabilitation soll bei geminderter Arbeitsfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit verpflichtend sein – der Anspruch auf eine Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension wird nur dann gegeben sein, wenn sich die Maßnahmen der Rehabilitation nicht als zweckmäßig erweisen.
  • Hacklerregelung: Das Budgetbegleitgesetz sieht ein sukzessives Auslaufen der Hacklerregelung vor. Das Anfallsalter wird für Männer von 60 Jahre auf 62 Jahre (ab dem Jahrgang 1954) und für Frauen von 55 auf 62 Jahre (ab dem Jahrgang 1959) erhöht werden. Darüber hinaus werden nachgekaufte Schul- und Studienzeiten sowie Krankengeldzeiten nicht mehr anrechenbar sein.
  • Aliquotierung  von Sonderzahlungen: Wenn der Pensionsantritt vor dem Monat der Sonderzahlung noch keine 6 Monate gedauert hat, kommt es nur zu einer aliquoten Sonderzahlung.
  • Verschiebung der Valorisierung: Die Pensionsanpassung wird im 1. Jahr ausgesetzt. Die erstmalige Pensionserhöhung erfolgt frühestens nach einem Jahr.

Nachkauf von Versicherungszeiten

Die Kosten für den Nachkauf von Versicherungszeiten (Schul- und Studienmonate) werden ab 2011 erheblich verteuert. Bisher kostete der Nachkauf eines Schulmonats € 312,36 (Wert 2010), sowie der Nachkauf eines Studienmonats € 624,72. Ab 2011 wird der Nachkauf sowohl für Schul- als auch Studienmonate einheitlich € 937,08 kosten. Für Versicherte, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, kommt es zu einer weiteren Verteuerung durch den Ansatz von Alterszuschlägen – der Nachkauf von Versicherungszeiten wird daher ab dem Jahr 2011 nicht mehr zu empfehlen sein.
Eine Beurteilung, ob der Nachkauf eventuell doch noch sinnvoll ist, kann durch eine Anfrage bei der Pensionsversicherungsanstalt abgeklärt werden.

Weitere Artikel aus Ausgabe 01/2011

Aus für Grunderwerbsteuer-Sparmodell?

Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) bestätigte, dass die Zwischenschaltung eines Treuhänders die Anteilsvereinigung und damit Grunderwerbsteuerpflicht vermeiden kann.

Verlustvorträge künftig auch bei Vermietung und Verpachtung möglich?

Vorjahresverluste dürfen nur dann von laufenden Gewinnen abgezogen werden, sofern diese mittels ordnungsgemäßer Buchführung ermittelt und nicht bereits in den vergangenen Jahren mit positiven Einkünften verrechnet wurden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat diese Bestimmung nun einem Gesetzesprüfungsverfahren unterzogen.

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung bestätigt

Die derzeit gültige Einschränkung der Umsatzsteuerbefreiung auf Kleinunternehmer, die ihren Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Österreich haben, bleibt aufrecht. Ausländische Unternehmer haben in jedem Fall Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Stichtag 1.1.2011: Was ändert sich in der Umsatzsteuer?

Mit 1.1.2011 sind einige Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer zu beachten. Unter anderem gelten neue Grenzen für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Sachbezüge in der Gastronomie

Die Hotel- und Gastronomiebranche stellt dem Personal regelmäßig freie oder verbilligte Mahlzeiten und Unterkünfte zur Verfügung. Abgabenrechtlich handelt es sich bei diesen Vorteilen um sogenannte Sachbezüge.

Die Gebühr für Kreditverträge ist gefallen

Das Budgetbegleitgesetz sieht vor, dass bei Abschluss eines Darlehens- bzw. Kreditvertrages ab 1.1.2011 keine Gebühren mehr anfallen. Bisher waren bei Abschluss solcher Verträge in schriftlicher Form Gebühren in Höhe von 0,8% der Kreditsumme abzuführen.

Freiwillige Vorauszahlung bei der Sozialversicherung

Vorauszahlungen für eine zu erwartende Nachzahlung von Sozialversicherungspflichtbeiträgen werden zum Zahlungszeitpunkt als Betriebsausgabe anerkannt, sofern die Nachzahlung sorgfältig geschätzt wurde und eine Rückerstattung nicht mehr beantragbar ist.

Das Ende der begünstigten Auslandstätigkeiten

Die Bestimmung der begünstigten Auslandstätigkeiten ("Montageregelung") hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als verfassungswidrig aufgehoben. Mit der Aufhebung der Lohnsteuerbefreiung fällt auch die Befreiung von allen anderen Lohnnebenkosten (KommSt, DB, DZ) weg.

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