Freibeträge in der Grunderwerbsteuer bei Betriebsübergaben

Befinden sich inländische Grundstücke im Betriebsvermögen, können bei (teil)unentgeltlicher Übergabe an einen Nachfolger Freibeträge zustehen, die die Abgabenlast reduzieren. | |
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Grunderwerbsteuer (GrESt)-Freibetrages bei Betriebsübergaben ist, dass es sich um unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Rechtsvorgänge handelt. Als unentgeltlich gilt ein Erwerb, wenn der Wert der Gegenleistung nicht mehr als 30% beträgt, als teilentgeltlich, wenn der Wert der Gegenleistung nicht mehr als 70% beträgt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit ein GrESt-Freibetrag in der Höhe von € 900.000 (aliquot) in Anspruch genommen werden. Der Betriebsfreibetrag darf nur vom unentgeltlichen Teil abgezogen werden.
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