Vereine: Aufzeichnungspflichten für Freiwilligenpauschalen und Reiseaufwandsentschädigungen

Um die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen zu unterstützen, können gemeinnützige Organisationen, wie etwa Vereine, seit dem Jahr 2024 steuerfreie Zahlungen an ihre Freiwilligen leisten (sogenanntes „Freiwilligenpauschale“). | |
Für gemeinnützige Sportvereine besteht unabhängig davon die Möglichkeit, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen in Höhe von bis zu € 120 pro Einsatztag (bis zu € 720 pro Monat) steuerfrei an Sportler, Trainer, Schiedsrichter und Sportbetreuer auszuzahlen. Grundvoraussetzung ist jedoch in beiden Fällen, dass der Verein entsprechende Aufzeichnungs- und Meldepflichten beachtet und fristgerecht erfüllt.
Tipp: Fehlende Aufzeichnungen und die Verletzung von Meldepflichten können nicht nur zu steuerlichen Nachteilen führen, sondern auch finanzstrafrechtliche Folgen haben. Um diese negativen Konsequenzen zu vermeiden, unterstützen wir Sie als Verein bei der Dokumentation und Aufzeichnung aller Grunddaten sowie bei der Übermittlung aller erforderlichen Formulare an das Finanzamt. |
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