Seitenbereiche
Aktuelles

Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft

Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft
Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht erhebliche Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer bei Übertragungen von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, vor. Dabei wurden zwei neue Begriffe eingeführt: Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft.
Mit der aktuellen gesetzlichen Änderung soll die Grunderwerbsteuerbelastung bei sogenannten Share-Deals an jene von Asset-Deals angeglichen werden. Bei solchen Share-Deals werden Anteile an einer Gesellschaft, die im Besitz eines Grundstücks ist, übertragen, während bei einem Asset-Deal das Grundstück direkt an den Käufer übertragen wird.
Mit der Gesetzesänderung fällt seit 1.7.2025 Grunderwerbsteuer an, wenn
  • innerhalb von 7 Jahren (bisher 5 Jahren) 75% (bisher 95%) oder mehr der Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter übertragen oder
  • 75% (bisher 95%) solcher Anteile unmittelbar oder mittelbar in der Hand eines Erwerbers oder in der Hand einer Erwerbergruppe vereinigt werden.

 

Erwerber und Erwerbergruppe
Im Falle der Vereinigung in einer Hand liegt ein steuerpflichtiger Vorgang nicht nur dann vor, wenn ein einzelner „Erwerber“ Anteile in der Höhe von 75% oder mehr erwirbt, sondern auch, wenn dies durch eine sogenannte Erwerbergruppe erfolgt. Eine Erwerbergruppe liegt vor, wenn Erwerber zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind oder unter dem beherrschenden Einfluss einer Person stehen. Von dieser Bestimmung sind alle rechtsfähigen Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen erfasst, womit neben natürlichen und juristischen Personen etwa auch Privatstiftungen oder Körperschaften öffentlichen Rechts unter die Definition fallen. Für Konzerne wurde eine Konzernklausel geschaffen, die Erleichterungen bei konzerninternen Beteiligungsübertragungen vorsieht.


Immobiliengesellschaft
Mit der Gesetzesänderung wurde der Begriff „Immobiliengesellschaft“ eingeführt. Eine Immobiliengesellschaft liegt vor, wenn das Vermögen einer Gesellschaft überwiegend aus Grundstücken besteht, die nicht für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden, oder wenn der Tätigkeits-Schwerpunkt der Gesellschaft in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken liegt. Die Veräußerung von Grundstücken, die hingegen zur Ausübung von betrieblichen Tätigkeiten einer Gesellschaft genutzt werden, soll weiterhin zu keiner Einordnung als Immobiliengesellschaft führen. Das heißt, wenn sich etwa das Hotelgebäude bei einer Hotelbetriebs-GmbH im Betriebsvermögen der GmbH befindet, liegt keine Immobiliengesellschaft vor.

Bei Umgründungen und den oben beschriebenen Share-Deals, die von Immobiliengesellschaften durchgeführt werden, ergibt sich eine deutlich höhere Grunderwerbsteuerbelastung: die Grunderwerbsteuer wird vom gemeinen Wert (entspricht dem Verkehrswert) des im Vermögen der Immobiliengesellschaft befindlichen Grundstücks und nicht vom Grundstückswert berechnet. Zusätzlich erhöht sich der Grunderwerbsteuersatz von 0,5% auf 3,5%.

Weitere Artikel aus 08/2025

ESt-Basispauschalierung und Vorsteuerpauschalierung

Ende Juni gab auch der Bundesrat grünes Licht für das Budgetbegleitgesetz 2025, mit dem es 2025 und 2026 zu umfassenden Änderungen in der ESt-Basispauschalierung sowie der Vorsteuerpauschalierung kommt.

Details zur neuen steuerfreien Mitarbeiterprämie

Das Budgetbegleitgesetz 2025 führte eine neue steuerfreie Mitarbeiterprämie von € 1.000 pro Jahr für 2025 ein. Dabei sind Unterschiede im Vergleich zu bisherigen Prämien zu beachten.

Neue Förderungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Damit es im Bereich der erneuerbaren Energie zu keinem Investitionsstopp kommt, wurden neue Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gesetzlich verankert.

Scheinrechnungen: Kein Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger

Weisen Rechnungen Umsatzsteuer aus, obwohl keine Leistungen erbracht wurden, so handelt es sich dabei um Scheinrechnungen. Die in solchen Scheinrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer muss vom Rechnungsaussteller abgeführt werden, während dem Rechnungsempfänger kein Vorsteuerabzug zusteht.

Vereine: Aufzeichnungspflichten für Freiwilligenpauschalen und Reiseaufwandsentschädigungen

Um die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen zu unterstützen, können gemeinnützige Organisationen, wie etwa Vereine, seit dem Jahr 2024 steuerfreie Zahlungen an ihre Freiwilligen leisten (sogenanntes „Freiwilligenpauschale“).

Erhöhung der Stiftungseingangssteuer und der Zwischensteuer ab 2026

Die Privatstiftung ist ein etabliertes Instrument der Vermögensverwaltung. Als eigentümerlose juristische Person ermöglicht sie es, Vermögen für einen definierten Zweck zu binden und vor Zersplitterung zu schützen. Ab dem 1.1.2026 gelten dafür Steuererhöhungen.

Abflusszeitpunkt bei Kreditkartenzahlungen

Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, können erst im Jahr der tatsächlichen Abbuchung der Kreditkartenabrechnung vom Bankkonto als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Inserat Pop-up

OK