Änderungen bei FinanzOnline
| Seit 1.9.2025 gelten neue Bestimmungen für alle Nutzer von FinanzOnline. Ziel ist eine sichere, vollständig digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung. | |
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Seit dem 1.9.2025 besteht für Unternehmen, die eine Umsatzsteuererklärung einzureichen haben, die Verpflichtung zur elektronischen Zustellung von Bescheiden und sonstigen Mitteilungen der Finanzverwaltung. Die Möglichkeit des Verzichts auf die elektronische Zustellung („Opt-out“) wurde damit weitgehend abgeschafft. Betroffen sind alle Unternehmer, die in FinanzOnline registriert sind und Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen bzw. nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen oder auf diese verzichtet haben. Ein zuvor abgegebener Verzicht auf die elektronische Zustellung verliert damit seine Gültigkeit. Die betroffenen Unternehmer müssen vom Finanzministerium über die Unwirksamkeit des Verzichts per Post informiert werden. Der Verzicht auf die elektronische Zustellung steht somit weitgehend nur noch Kleinunternehmern zu.
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Steuertipps zum Jahresende
Der Jahreswechsel bietet der Unternehmensführung eine gute Gelegenheit, manches zu hinterfragen, neue Entscheidungen zu treffen und sich für das nächste Jahre optimal aufzustellen.
Geplante gesetzliche Neuerungen
Mit dem geplanten Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) sollen die bestehenden Vorschriften an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen und europäische Vorgaben angepasst, die Verwaltung vereinfacht und Steuergerechtigkeit sowie Rechtssicherheit gestärkt werden.
Landwirtschaftliche Nebentätigkeiten und Kleinunternehmergrenze
Mit 1.1.2025 wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von € 35.000 netto auf € 55.000 brutto angehoben. Die Änderung betrifft auch Land- und Forstwirte mit Nebentätigkeiten.
Ortstaxe: Erhöhungen in Wien, Burgenland und Kärnten geplant
Im Tourismus ist für die Beherbergung von Gästen eine sogenannte Ortstaxe abzuführen. Die Bestimmungen zur Ortstaxe sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern werden auf Landesebene erlassen. In den Bundesländern Wien, Burgenland und Kärnten soll die Ortstaxe im Jahr 2026 erhöht werden.
Steuergeheimnis: Abschaffung der Amtsverschwiegenheit
Das Amtsgeheimnis wurde abgeschafft und gleichzeitig die Informationsverpflichtung eingeführt. Auf das sogenannte Steuergeheimnis hat die Gesetzesänderung wohl wenig Auswirkung.
Hälftesteuersatz für die Pensionsabfindung
Wird einem Geschäftsführer die Option auf Kapitalabfindung anstelle einer zugesagten laufenden Alterspension eingeräumt, so muss er diese Option am Tag der Betriebsaufgabe ausüben, um etwaige ertragsteuerliche Begünstigungen geltend machen zu können.