Seitenbereiche
Aktuelles

Betriebsübergang: Gebührenbefreiung bei Ummeldung von Fahrzeugen

 

Für Neugründungen und Übertragungen von Betrieben sieht das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) eine Gebührenbefreiung für Zulassungsscheine im Zuge der Ummeldung von betrieblichen Kraftfahrzeugen vor.

Folgende Kosten entfallen im Zuge der Betriebsübertragung aufgrund des NeuFöG:Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben

  • Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch
  • Grunderwerbsteuer wird nicht erhoben, soweit der für die Berechnung der Steuern maßgebende Wert € 75.000 nicht übersteigt.

Damit ist ein Anwendungsbereich der Neugründungsförderung die Gebührenbefreiung für Zulassungsscheine im Zuge der Ummeldung von betrieblichen Kraftfahrzeugen. Es kommt bei der Betriebsübergabe jedoch vor, dass die Ummeldung der betrieblichen Kraftfahrzeuge erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. 

Verspätete Ummeldung?

Beispiel: Der Landwirt A hat seinem Sohn im August 2015 den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb samt Traktoren zur weiteren Bewirtschaftung übergeben. 2017 möchte nun der Übernehmer die Traktoren auf sich ummelden und hierfür die Begünstigung nach dem NeuFöG in Anspruch nehmen.

Die Übergabe stellt eine Betriebsübertragung dar und die Übertragung der Kraftfahrzeuge ist unmittelbar durch die Betriebsübertragung veranlasst. Da es auf die tatsächliche Übergabe und die Aufnahme in das Anlagevermögen des Übernehmers (Sohn), nicht jedoch auf den Zeitpunkt der Ummeldung des Kraftfahrzeuges ankommt, steht die Befreiung von der Gebühr im Jahr 2017 noch zu.

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergaben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Artikel aus Ausgabe 03/2018

VwGH: Keine Bilanzberichtigung bis zur Wurzel?

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte kürzlich in einer Entscheidung klar, dass fehlerhafte Bilanzen nicht immer bis zum erstmaligen Auftreten des Fehlers zu korrigieren sind.

Mitteilungs- und Meldepflichten betreffend freie Dienstnehmer, Vortragende, Auslandszahlungen und Schwerarbeit

Unternehmer sollten Meldeverpflichtungen für Leistungen von Selbständigen, die Zahlung für Leistungen ins Ausland und die Verrichtung von Schwerarbeitstätigkeiten beachten.

Gesundheitsberuferegister: Melde- und Registrierungspflicht

In das neue Register für Gesundheitsberufe sind Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste einzutragen.

Geänderter Grundstücksbegriff und Vorsteuerberichtigungszeitraum

Eine Ansicht der Finanz betreffend den Vorsteuerberichtigungszeitraum von Grundstücken wird heftig kritisiert.

Neue Selbständige: Rechtzeitige Überschreitungserklärung erspart Beitragszuschlag

Bei Feststellung der Pflichtversicherung im Nachhinein verhängt die Sozialversicherungsanstalt einen Beitragszuschlag von 9,3% der Beiträge.

USt-Befreiung für Güterbeförderungs- oder Umschlagsleistungen ab 1.1.2019 eingeschränkt

Eine EuGH-Rechtsprechung führt zu einer Änderung der Rechnungslegung und bringt in Höhe der nicht verrechneten Umsatzsteuer ein wirtschaftliches Risiko bei Nichtbeachtung. Die Finanzverwaltung gibt den betroffenen Unternehmern bis 31.12.2018 Zeit, ihre Rechnungslegung umzustellen.

Umwandlung von schlichtem Miteigentum in Wohnungseigentum

Wird ein Wohnhaus erstmalig parifiziert und die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, wird aus bisherigem schlichten Miteigentum bzw. Alleineigentum dann Wohnungseigentum.

Befreiungsbescheid bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung

Durch Bescheid kann eine Befreiung vom Steuerabzug für Arbeitskräfte, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitsüberlassung vom Ausland ins Inland überlassen werden, erreicht werden. Der Befreiungsantrag ist mit dem neuen, standardisierten Antragsformular „ZS-BB1“ inklusive Anlage „ZS-BB1a“ zu stellen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Stellenausschreibung

OK