Prämien für private Gruppenkrankenversicherung
| Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Jüngst beschäftigte sich das Bundesfinanzgericht (BFG) mit der Frage, ob auch Prämien für eine private Gruppenkrankenversicherung eines bereits pensionierten Arztes als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind. | |
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Ausgangspunkt war ein pensionierter Arzt, der Pensionseinkünfte vonseiten der Ärztekammer sowie der Sozialversicherung der Selbstständigen bezog. Zusätzlich machte er während seiner aktiven Zeit von einem „Opting-out“ Gebrauch und trat der Gruppenkrankenversicherung eines privaten Versicherungsunternehmens bei. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2022 berücksichtigte der Arzt die Prämien für den „Gruppen-Basis-Versicherungsschutz“ nicht, machte diese jedoch im Wege einer Beschwerde geltend.
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