Abgabenhinterziehung durch unrichtige UVAs
| Für eine Steuerhinterziehung reicht schon die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. | |
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Ausgangspunkt eines aktuellen Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) war eine Rechtsanwältin, die mehrere Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs) einreichte, in der sie überhöhte Vorsteuern geltend machte. Die Rechtsanwältin ließ Sanierungsarbeiten an ihrem Wohnsitz, der zugleich ihr Kanzleisitz war, durchführen. Die damit zusammenhängenden, in den UVAs beantragten Vorsteuern kürzte sie allerdings nicht um den entsprechenden Privatanteil, also um jenem Anteil der Kosten, der auf die Privatwohnung entfällt.
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