Grunderwerbsteuer bei Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags

Wer einen Grundstückskaufvertrag rückgängig macht, kann unter bestimmten Voraussetzungen die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer zurückfordern. Doch was passiert, wenn das Grundstück nach der Rückabwicklung unmittelbar an einen Dritten weiterverkauft wird? | |
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich in einer Entscheidung mit dieser Frage befasst und wichtige Klarstellungen getroffen.
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