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Investitionsprämie AWS

Investitionsprämie AWS
Die Dreimonatsfrist gilt erst für Abrechnungen, die nach dem 30.09.2021 abgegeben werden.

Um für die beantragten unternehmerischen Neuinvestitionen auch tatsächlich die COVID-19-Investitionsprämie (iHv 7 % oder 14 %) lukrieren zu können, sind ua auch mehrere Fristen zu beachten:

  1. Antragstellung bis 28.2.2021
  2. Investitionsbeginn („erste Maßnahmen“) bis 31.5.2021
  3. Inbetriebnahme und Bezahlung („Investitionsdurchführungszeitraum“) bis 28.2.2023
  4. Abrechnung spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme UND Bezahlung (eine Abrechnung pro Förderantrag, durchzuführen elektronisch über den aws Fördermanager).

 

Im Zuge der letzten Änderungen der maßgeblichen Förderungsrichtlinie im Mai 2021 wurde jedoch eine wichtige Ausnahme von der Dreimonatsfrist definiert:

Für Abrechnungen, die der aws bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden, ist keine Abrechnungsfrist zu beachten. D.h. die Inbetriebnahme und Bezahlung der abzurechnenden Investitionen darf auch länger als drei Monate zurückliegen.

 

Dazu folgende Beispiele für eine fristgerechte Abrechnung:

  • Beispiel 1: Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten Investition eines Förderantrages sind bereits am 15. Februar erfolgt. Hier ist die Abrechnung noch bis spätestens 30. September 2021 möglich
  • Beispiel 2: Inbetriebnahme und Bezahlung der letzten Investition eines Förderantrages sind am 30. Juli 2021 erfolgt. Hier ist die Abrechnung bis spätestens 30. Oktober 2021 erforderlich (Dreimonatsfrist für Abrechnungen ab 1.10.2021 zu beachten!)

 

Es ist also zu beachten, dass für sämtliche Förderanträge bzw -zusagen, bei denen die letzte Investition bis 30. Juni 2021 in Betrieb genommen UND bezahlt wurde, die Abrechnung bis 30. September 2021 durchzuführen ist.

ACHTUNG: Sie als Förderwerber verlieren bei nicht fristgerechter Abrechnung den kompletten Anspruch auf die bereits zugesagte Investitionsprämie!!!

Bei eine Förderhöhe ab 12.000 EUR braucht es bei der Abrechnung zusätzlich div. Bestätigungen durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter (neben Aktivierungsbestätigung auch Bestätigung des fristgerechten Investitionsbeginns und -abschlusses sowie der Betriebs-
notwendigkeit).

Sollten Sie bei Ihrer AWS Investitionsabrechnung Unterstützung benötigen, ersuchen wir Sie um zeitgerechte Kontaktaufnahme. Wir beraten Sie dazu gerne.

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