Seitenbereiche
Aktuelles

Lohndumping-Fallen vermeiden

In der täglichen Lohnabrechnungspraxis können hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping diverse „Fallen“ lauern, die zu Gesetzesverletzungen und Strafen führen.
Mit 1.1.2017 ist ein eigenes Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten, wodurch alle Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in ein neues Gesetz transferiert wurden. Unter Lohn- und Sozialdumping ist jedoch nicht nur die klassische und gewollte Unterentlohnung zu verstehen. Es können in der Lohnabrechnungspraxis „Fallen“ lauern, die zu Gesetzesverletzungen und Strafen führen.

Mindestentgelt für alle Arbeitnehmer

Vorrangiges Ziel des LSD-BG soll nicht die Verhängung von Geldstrafen sein, vielmehr soll erreicht werden, dass alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer jenes Mindestentgelt erhalten, das ihnen zusteht. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten daher sowohl für inländische Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zur Durchführung von Dienstleistungen nach Österreich entsenden oder überlassen.
Im Falle der Unterentlohnung können Strafen zwischen € 1.000 und – bei mehreren Dienstnehmern bzw. im Wiederholungsfall –  € 50.000 verhängt werden. Einem ausländischen Arbeitgeber kann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen die weitere Ausübung der Dienstleistung untersagen.

Vorsicht Falle

In der täglichen Lohnverrechnung und Abrechnungspraxis sollten Sie  insbesondere nachstehende Fehler vermeiden:

  • Falsche Beurteilung der Beschäftigung (Werkverträge versus freie Dienstverträge; Praktika und Schnuppertage, die nachträglich als Dienstverhältnisse beurteilt werden)
  • Falscher oder kein Kollektivvertrag (Mischbetriebe; irrtümliche Annahme, dass kein Kollektivvertrag anwendbar sei)
  • Falsche Einstufung in Gehaltsordnung (Unrichtige Beschäftigungsgruppe; falsche oder keine Anrechnung von Vordienstzeiten)
  • falsche oder keine KV-Erhöhungen
  • Unbezahlte Mehr- oder Überstunden
  • Fehler bei Abrechnungen von All-In oder Überstundenpauschalen
  • Fehlerhafte Arbeitszeitgestaltung (gesetzwidrige Verteilung der Normalarbeitszeit; formal ungültige Gleitzeit)
  • Unterlassene oder verspätete Überweisung des Entgelts (selbst wenn Lohnverrechnung formal korrekt ist; Vorsicht bei Barzahlungen bzw. Verbot der Barzahlung im Baubereich)
  • Unberechtigter Abzug vom Nettolohn (unberechtigte Ausbildungskostenrückersätze oder Schadenersatzforderungen)

Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung aller Maßnahmen, die zur Vorbeugung von Lohndumping erforderlich sind.

Weitere Artikel aus Ausgabe 12/2017

Neue Gesetze 2018

Gesetze betreffend Internatskosten von Lehrlingen, Entgelterstattung für KMU und Krankengeld für Selbständige werden 2018 gelten.

Beschäftigungsbonus: Online-Rechner verfügbar

Mittels eines kürzlich online gestellten „Bonus-Rechners“ können Unternehmer nun den voraussichtlichen Beschäftigungsbonus selbst errechnen.

Einlagenrückzahlung oder Gewinnausschüttung?

Das Finanzministerium hat den Einlagen- und Innenfinanzierungserlass veröffentlicht, um zu klären, in welchen Fällen eine Einlagenrückzahlung oder eine Gewinnausschüttung vorliegt.

Rückvergütung von Energieabgaben: Antrag für 2012 rechtzeitig stellen

Aufgrund der noch nicht geklärten Rechtsfragen kann die Stellung eines Antrages auf Energieabgabenvergütung für das Jahr 2012 noch bis Ende 2017 auch für Dienstleitungsbetriebe (z.B. Hotelbetriebe) sinnvoll sein.

Umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung auch für Freiberufler

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass der Kreis der Kapitalgesellschaften, die von der Ist-Besteuerung Gebrauch machen können, erweitert wird.

Gebühr für Wohnungsmietverträge abgeschafft

Der Nationalrat hat beschlossen, die oftmals auf den Mieter überwälzte Gebührenpflicht für Wohnungsmietverträge aufzuheben.

Angleichung von Arbeitern und Angestellten

Im Vorfeld der Nationalratswahlen wurde die Abschaffung der letzten Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten im arbeitsrechtlichen Bereich beschlossen.

Steuertipps für Unternehmer zum Jahresende

Vor dem Jahresende sollten alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu gestalten, überprüft werden. Neben Gewinnfreibetragsoptimierung, Antrag auf Energieabgabenvergütung und Beschäftigungsbonus sollen folgende Steuertipps als Entscheidungshilfe dienen.

Umsatzsteuer – wichtige Wahlrechte zu Jahresbeginn

Möchte ein Unternehmer von der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerung zur Soll-Besteuerung wechseln, freiwillig die monatsweise Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) durchführen oder in die Kleinunternehmerregelung zurückkehren, muss auf die entsprechenden Fristen zur Antragstellung geachtet werden.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Stellenausschreibung

OK