Seitenbereiche
Aktuelles

Bescheidmäßige Feststellung der Selbständigen- oder Dienstnehmereigenschaft seit 1.7.2017

Seit 1.7.2017 kann die Frage der Zuordnung „Selbständiger“ oder „Dienstnehmer“ für Neu- und Altfälle bescheidmäßig gelöst werden.
An die Qualifikation eines Mitarbeiters als Dienstnehmer oder als Selbständiger sind sowohl aus steuerlicher als auch aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft. So besteht für den Arbeitgeber bei der Einstufung als Dienstnehmer insbesondere die Verpflichtung Lohnsteuer, Kommunalsteuer, DB und DZ sowie Sozialversicherungsbeiträge gemäß ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) für den Arbeitnehmer einzubehalten und abzuführen.

Ob eine Beschäftigung auf selbständiger Basis (GSVG-Pflicht) oder als unselbständige Erwerbstätigkeit (ASVG-Pflicht) ausgeübt wird, lässt sich im Einzelfall jedoch nicht immer eindeutig beantworten. Aufgrund des Inkrafttretens des Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetzes kann seit 1.7.2017 die Frage der Zuordnung „Selbständiger“ oder doch „Dienstnehmer“ für Neu- und Altfälle bescheidmäßig gelöst werden.

Versicherungszuordnung bei Neuanmeldung

Zukünftig erhalten „Neue Selbständige“ und bestimmte gelistete Gewerbetreibende (sowie Ausübende bestimmter bäuerlicher Nebentätigkeiten) bei Neuanmeldung zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit einen Fragebogen, welcher zur Überprüfung der Versicherungszuordnung (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) für Versicherte nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bzw. Gebietskrankenkasse (GKK) für Versicherte nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)) benötigt wird. Abhängig vom Ergebnis der Überprüfung ergeht ein Bescheid der SVA oder der GKK.

Prüfung der Versicherungszuordnung auf Antrag

Auch bereits nach dem GSVG versicherte Personen oder ihr Auftraggeber können auf Antrag die Versicherungszuordnung überprüfen lassen. Grundsätzlich ist für solche Verfahren die GKK zuständig. Am Ende der Prüfung ergeht, wiederum abhängig vom Ergebnis der Überprüfung, ein Bescheid der SVA oder der GKK.
Zu beachten ist, dass – sofern der Bescheid nicht auf falschen Angaben beruht oder eine maßgebliche Änderung des Sachverhalts eintritt – an den Bescheid neben der SVA auch die GKK und das Finanzamt gebunden sind.

Neu ist seit dem 1.7.2017 darüber hinaus, dass es bei einer rückwirkenden Neuzuordnung(Umqualifizierung eines „Selbständigen“ in einen Dienstnehmer) anders als bisher zu einer beitragsrechtlichen Rückabwicklung kommt.
Dabei sind alle an die SVA geleisteten Beiträge bzw. Beitragsteile, die auf die dem ASVG zuzuordnende Tätigkeit entfallen und daher zu Unrecht nach dem GSVG entrichtet wurden, an den für die Beitragseinhebung zuständigen Krankenversicherungsträger zu überweisen. Dieser hat diese Beiträge auf die Beitragsschuld nach dem ASVG anzurechnen. Allfällige Überschüsse sind vom zuständigen Versicherungsträger von Amts wegen an die versicherte Person auszuzahlen.

Welche abgabenrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen eine bescheidmäßige Versicherungszuordnung tatsächlich hat und ob eine Beantragung der Prüfung der Versicherungszuordnung sinnvoll ist, ist anhand der jeweiligen Umstände zu beurteilen! Wir unterstützen und beraten Sie dabei gerne!

Weitere Artikel aus Ausgabe 09/2017

Rechtssicherheit bei gebrochener innergemeinschaftlicher Beförderung/Versendung

Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass in Fällen, in denen die Transportverantwortlichkeit für einen Teil der Strecke den Lieferanten und für die restliche Strecke den Abnehmer trifft (gebrochene Beförderung/Versendung), eine einheitliche Warenbewegung vorliegt.

Negative Gesellschafterverrechnungskonten

Forderungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter steht die Finanz kritisch gegenüber. Eine verdeckte Gewinnausschüttung mit der der daraus folgenden Kapitalertragsteuerforderung kann die Finanz aber nicht so einfach unterstellen.

Erhöhung der Forschungsprämie ab 1.1.2018

Für bestimmte prämienbegünstigte Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung können Unternehmer mit betrieblichen Einkünften unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform eine Forschungsprämie in Anspruch nehmen.

Neue Erleichterungen für Start-ups

Im Rahmen des Deregulierungsgesetzes 2017 kam es auch zu Änderungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG), wodurch die Neugründung von Betrieben weiter vereinfacht werden soll.

Vereine: Begünstigungsschädliche Betriebe

Werden Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, im Rahmen eines eigenen Betriebes wirtschaftlich tätig, so bestehen für die daraus erzielten Gewinne bzw. Umsätze unter gewissen Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen.

Rechtzeitige Anpassung der Abgabenvorauszahlungen

Wenn ersichtlich ist, dass die Vorauszahlungen höher als die tatsächlich zu entrichtende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld sein werden, sollte ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung gestellt werden.

Unterliegen Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen der Umsatzsteuer?

Werden im Konzern von der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft Lieferungen oder sonstige Leistungen erbracht und weiterverrechnet, so unterliegt dies der Umsatzsteuer. Nicht umsatzsteuerpflichtig sind die weiterverrechneten Leistungen aber dann, wenn eine Organschaft vorliegt.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Stellenausschreibung

OK