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Werbungskostenpauschale für nach Österreich entsandte Expatriates

Seit 1.1.2016 können von Expatriates anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrags von € 132 nun 20% der Bezüge, höchstens jedoch € 10.000 jährlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die diesbezüglichen Bezüge sind die Bruttobezüge vermindert um steuerfreie Bezüge und sonstige Bezüge, soweit diese nicht wie ein laufender Bezug zu versteuern sind. Das Werbungskostenpauschale kann entweder vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung oder in der (Arbeitnehmer)Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden.

Expatriates sind nach der Definition der Verordnung zu Werbungskostenpauschale Arbeitnehmer,

  • die von einem ausländischen Arbeitgeber beauftragt wurden, in Österreich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem österreichischen Arbeitgeber (Konzerngesellschaft oder inländische Betriebsstätte) für höchstens 5 Jahre einer Beschäftigung nachzugehen,
  • die während der letzten 10 Jahre keinen Wohnsitz in Österreich hatten,
  • die ihren bisherigen Wohnsitz im Ausland beibehalten und
  • deren Einkünfte in Österreich zu versteuern sind.

Beschäftigungsdauer über 5 Jahre

Ist eine längere Beschäftigungsdauer als 5 Jahre vorgesehen oder besteht eine Verlängerungsoption über die 5 Jahre hinaus, so kann das höhere Werbungskostenpauschale für Expatriates nicht geltend gemacht werden.

Bei nicht ganzjähriger Tätigkeit ist der Pauschalbetrag nur anteilig zu berücksichtigen. Angefangene Monate sind als volle Monate zu werten. Weiters führen Kostenersätze, die für Dienstreisen gewährt werden, wie etwa Kilometergeld, Tages- und Nächtigungsgelder, zu keiner Verkürzung der Werbungskostenpauschale.

Weitere Artikel aus Ausgabe 06/2016

Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen durch Privatstiftungen

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Erste Scheinunternehmen in der BMF-Liste

Mit 1.1.2016 wurde eine Grundlage geschaffen, um sogenannte Scheinunternehmen aus dem Geschäftsverkehr zu ziehen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) führt zu diesem Zweck eine Liste von Scheinunternehmen, in der bereits erste Einträge aufscheinen.

Business Judgment Rule: Haftungsregeln von Geschäftsführern und Vorständen

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NoVA-Vergütung nun auch für Privatpersonen

Seit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 steht die Möglichkeit der NoVA-Rückvergütung neben Unternehmern auch Privatpersonen offen.

Prämie für das vorzeitige Umstellen auf ein Nichtraucherlokal nutzen!

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