Begründung einer Betriebsstätte im Ausland
| Ob ein österreichischer Subunternehmer im Ausland eine Betriebsstätte begründet, hängt insbesondere von der Dauer der Arbeiten, den örtlichen Einsätzen und dem Zusammenhang zwischen seinen einzelnen Tätigkeiten im Ausland ab. | |
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Im internationalen Steuerrecht ist die sogenannte „Betriebsstätte“ ein zentraler Anknüpfungspunkt für die Besteuerung von Unternehmen im Ausland. Eine Betriebsstätte im Ausland liegt vor, wenn ein Unternehmen dort über eine feste Geschäftseinrichtung verfügt, über die es seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt. Relevant sind das örtliche Element (konkreter Ort), das zeitliche Element (hinreichende Dauer/Verfügungsmacht) und das funktionale Element (operative Tätigkeit am Ort).
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