Verlängerung der Fristen für Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Das Finanzministerium hat die Antrags- und Abrechnungsfristen für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz bis 30.6.2022 verlängert. |
Dabei sind folgende Varianten zu unterscheiden:
Unternehmen, die im Rahmen der ersten Tranche einen Antrag auf Auszahlung eines FKZ 800.000 oder eines Verlustersatzes gestellt haben, die aber weder ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, auch im Rahmen der zweiten Tranche bis zum 31.3.2022 einen Antrag beziehungsweise ein Auszahlungsersuchen zu stellen, noch den im Rahmen der ersten Tranche gestellten Antrag auf Auszahlung zurückgezogen und einen eventuell bereits erhaltenen Auszahlungsbetrag an die COFAG zurückgezahlt haben, können noch bis zum 30.6.2022 den fehlenden Antrag beziehungsweise das fehlende Auszahlungsersuchen bei der COFAG einbringen.
Änderung des Antrags auf FKZ 800.000 oder Verlustersatz Tranche 2 |
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