COVID-19: Rechtsmittel gegen die Förderungsentscheidung der COFAG

Über die Gewährung einer COVID-19-Förderung entscheidet die COFAG, eine Gesellschaft des Staates Österreich. Die Vergabe dieser Förderungen erfolgt jedoch nicht in hoheitlicher Form durch Bescheid, sondern es kommt ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der COFAG und dem Förderwerber zustande. |
Nach Gewährung solcher Förderungen erfolgen regelmäßig Prüfungen durch das Finanzamt, welches nicht als Abgabenbehörde, sondern als Gutachter tätig wird. Fraglich ist nun, welche Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen möglich sind.
Die relevanten Förderanträge werden im Auftrag der COFAG durch die Finanzverwaltung einer automationsunterstützten Risikoanalyse unterzogen und plausibilisiert. Bestehen aufgrund dieses Plausibilisierungsergebnisses der Finanzverwaltung begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben im Antrag oder an der Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses angegebenen Daten, kann die COFAG im Einzelfall eine ergänzende Analyse (Ergänzungsgutachten) von der Finanzverwaltung anfordern. Auf Basis dieser Plausibilisierung und Gutachten entscheidet die COFAG über den Förderantrag.
Prüfungsbericht des Finanzamts nach Prüfung Im Rahmen der Förderungs-Prüfung nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) ist das Finanzamt berechtigt, die Richtigkeit der vom begünstigten Unternehmen zur Erlangung eines Zuschusses oder einer Garantieübernahme erteilten Auskünfte, vorgelegten Unterlagen oder Bestätigungen bzw. die Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses oder der Garantieübernahme angegebenen Daten im Rahmen einer Außenprüfung, einer Nachschau oder einer begleitenden Kontrolle zu überprüfen. Der Unternehmer ist ihm Rahmen der Mitwirkungspflicht verpflichtet, alle förderungsrelevanten Angaben zu machen und alle Unterlagen vorzulegen. |
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