Aufwandsentschädigungen für Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt werden, sind von der Einkommensteuer befreit. | |
Wenn Sie etwa bei einer Corona-Impfstraße (nicht hauptberuflich) mithelfen und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten, die von Ländern und Gemeinden gewährt wird, so ist diese für
von der Einkommensteuer befreit. Wir unterstützen Sie gerne bei der steuerlich optimalen Behandlung ihrer Aufwandsentschädigungen. |
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