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Aktuelles

Auslandsmontage 2012

Nachdem 2011 nur eine Übergangsregelung gegolten hat, wurde das Montageprivileg für Arbeitnehmer im Anlagenbau ab 1.1.2012 endgültig neu geregelt.Um künftig das Montageprivileg nützen zu können, muss der ausländische Einsatzort mindestens 400 km Luftlinie vom österreichischen Staatsgebiet entfernt sein und die Arbeit darf nicht in einer Betriebsstätte des Unternehmens erfolgen, wobei Baustellen nicht zu den Betriebsstätten zählen.
Die Auslandstätigkeit darf nicht auf Dauer angelegt sein, muss aber für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Monat ausgeübt werden. Die Arbeit muss entweder unter erschwerten Bedingungen (vergleichbar mit den Anforderungen für die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage) oder in einem Land erfolgen, in dem erschwerte Bedingungen vorherrschen (Klima, Infrastruktur, Reisewarnung wegen Kriegs- oder Terrorgefahr etc. ).

60% des laufenden Einkommens steuerbefreit

Solange ein Mitarbeiter auf Auslandsmontage ist, sind 60% seines laufenden Einkommens steuerbefreit. Die steuerfreien Einkünfte fließen nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer ein. Damit sind diese Abgaben nur von den restlichen 40% des monatlichen Entgelts zu berechnen. Allerdings ist der Vorteil limitiert: Der steuerfreie Betrag darf die ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)-Höchstbemessungsgrundlage nicht überschreiten (2011: € 4.200 pro Monat).
Die Steuerfreiheit geht verloren, wenn dem Arbeitnehmer mehr als eine Familienheimfahrt pro Monat oder die Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulage steuerfrei ausbezahlt wird. Wenn der Arbeitnehmer die entsprechenden Reisekosten, Aufwendungen für Familienheimfahrten oder doppelten Haushaltskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzt, verliert er ebenfalls die Steuerfreiheit nach dem neuen Montageprivileg.
Für derzeit begünstigte Auslandstätigkeiten, die nicht unter das neue Montageprivileg fallen, weil sie weniger als 400 km von Österreich entfernt ausgeübt werden, gilt die bisherige Übergangsregelung noch für 2012 weiter. Es sind dafür aber im nächsten Jahr nur mehr 33% des laufenden monatlichen Entgelts für Auslandsmontagen steuerfrei.

Weitere Artikel aus Ausgabe 12/2011

Absetzposten Kinderbetreuung

Seit 2009 können Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum 10. Geburtstag (bei behinderten Kindern bis zum 16. Geburtstag) als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.

Spenden – nutzen Sie heuer noch die höhere Absetzbarkeit!

Wer sein Geld nicht nur karitativ, sondern auch steuerwirksam einsetzen möchte, sollte noch heuer spenden. Wer jedoch Tier- und Umweltschutzorganisationen oder Feuerwehren unterstützen möchte, sollte im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit besser auf 2012 warten.

Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Unfall

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bietet Unternehmen mit weniger als 51 Dienstnehmern einen Zuschuss in Höhe von 50% des Entgeltfortzahlungsaufwandes infolge Krankheit oder Unfall ihrer Dienstnehmer an.

Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung mit Treuhänder

Ein Verwaltungsgerichtshoferkenntnis hatte in der Sache „Grunderwerbsteuerpflicht auslösende Anteilsvereinigung bei Zwischenschaltung eines Treuhänders“ für Aufruhr gesorgt. Viele glaubten, dass damit der Grunderwerbsteuer vermeidenden Zwischenschaltung eines Treuhänders endgültig ein Ende gesetzt wurde. Dem ist aber nicht so.

Aus Miteigentum wird Wohnungseigentum

Die Umwandlung von Miteigentum in Wohnungseigentum führt zu einer Grunderwerbsteuerpflicht, wenn sich die bisherigen Anteile verschieben. Nimmt einer der Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen vor, die zu einer nachträglichen Neufestsetzung der Nutzwerte führen, unterliegt auch dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer.

Die neue Finanzpolizei und ihre Befugnisse

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Steuerliche Behandlung von Gutscheinen

Gutscheine sind auch in Unternehmen beliebte Weihnachtsgeschenke. In diesem Zusammenhang sind Unternehmer aus steuerlicher Sicht mit drei Themengebieten konfrontiert.

Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern

Wenn Kapitalgesellschaften mit ihren Gesellschaftern Verträge abschließen, sind oftmals steuerlich unerwünschte Nebenwirkungen die Folge.

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